Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2021
Eröffnungen
04.10.2021
Eröffnungen
06.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015
22.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015
09.07.2015
Neueintragungen